Als Abwärme bezeichnet man Wärme, die in allen Energieanlagen bei der Energieumwandlung entsteht. Diese Wärme kann z.B. noch für Heizzwecke nutzbar gemacht werden (siehe Kraft-Wärme-Kopplung bzw. Blockheizkraftwerk). Das 'Abwärmenutzungsgebot' von 1991 verpflichtet die Betreiber von Energieerzeugungsanlagen sogar dazu, die Abwärme zu nutzen und/oder an Dritte abzugeben.